Voraussetzung für die Nebentätigkeit eines Arbeitnehmers ist, dass er sich nicht vertraglich verpflichtet hat, Nebentätigkeiten zu unterlassen, er damit seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz macht (Wettbewerbsverbot), seine Arbeitskraft darunter nicht leidet und er die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten zusammen nicht überschreitet.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.