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Namensaktien | bpb.de

Namensaktien Aktienregister, Vinkulierte Namensaktien

Aktien, die auf den Namen des Anteilseigners (Aktionärs) ausgestellt sind. Die Aktiengesellschaft (AG), die Namensaktien ausgibt, führt ein Register, in dem sämtliche Aktionäre eingetragen sind. Erst nach Eintragung in das Aktienregister können die Aktionärsrechte ausgeübt werden. Verkauft der Aktieninhaber das Papier, muss die AG das im Namensregister vermerken. Vinkulierte Namensaktien werden mit den Personaldaten des Eigentümers ins Aktienregister der AG eingetragen. Im Gegensatz zu den einfachen Namensaktien sind Übertragungen von vinkulierten Aktien an die Genehmigung durch den Vorstand der AG gebunden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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