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Notenprivileg | bpb.de

Notenprivileg Notenmonopol

das ausschließliche Recht, Banknoten in Umlauf zu bringen. Dieses Notenausgabemonopol lag bis zur Einführung des Euro-Bargelds am 1. 1. 2002 bei der Deutschen Bundesbank, ab dann beim Europäischen System der Zentralbanken (ESZB).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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