das tatsächlich in € gezahlte Entgelt für geleistete Arbeit (Gegensatz: Reallohn). Der Nominallohn lässt keine Aussagen über die Kaufkraft zu, da die Preisentwicklung nicht berücksichtigt wird. Werden in einem Tarifvertrag z. B. Lohnsteigerungen von 3 % vereinbart, und die Inflationsrate beträgt gleichzeitig 2 %, so steigen die Löhne nominal um 3 %, tatsächlich (real) aber nur um 1 %.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.