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Nichtraucherschutz | bpb.de

Nichtraucherschutz

der Schutz der Nichtraucher vor Belästigung und Gesundheitsbeeinträchtigung durch rauchende Dritte. Der gesetzliche Schutz in Deutschland ist zurzeit noch lückenhaft. Seit 2006 besteht ein Rauchverbot für die öffentlichen Gebäude, in Bahnhöfen und Flughäfen sind gesonderte Raucherbereiche ausgewiesen. In den Betrieben sind sowohl der Unternehmer als auch der Betriebsrat verpflichtet, die nicht rauchenden Mitarbeiter vor Gesundheitsgefahren oder Belästigung durch den Tabakrauch zu schützen. Hierbei sind die Belange der Raucher wie der Nichtraucher im Betrieb gegeneinander abzuwägen, wobei im Endergebnis den Gesundheitsinteressen der Nichtraucher der Vorrang vor einem Recht auf ungestörten Rauchgenuss eingeräumt werden muss. Damit ist auch ein generelles Rauchverbot für alle geschlossenen betrieblichen Räume gerechtfertigt.

In den meisten Bundesländern sind 2008 Gesetze in Kraft getreten, die das Rauchen in Gaststätten grundsätzlich verbieten, allerdings (bis auf Bayern und dem Saarland) Ausnahmen wie durch abgetrennte Raucherräume zulassen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten