Wer eine mangelhafte Sache gekauft hat, kann zunächst Nacherfüllung fordern; das heißt, er kann als Verbraucher wahlweise Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung verlangen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.