der arbeitsrechtliche Schutz für berufstätige werdende Mütter und Kernbereich des Frauenarbeitsschutzes.
Danach darf eine Schwangere in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung, eine Wöchnerin bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden.
Die werdende Mutter soll die Schwangerschaft, sobald sie bekannt ist, dem Arbeitgeber mitteilen. Innerhalb der Mutterschutzfristen besteht ein absolutes Verbot für körperlich schwere Arbeiten, für Akkordarbeit, Fließbandarbeit und Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen. Das Mutterschutzgesetz regelt ferner ein Verbot für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Des Weiteren besteht ein Anspruch auf Stillzeiten. Die Kündigung einer Frau ist während ihrer Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung verboten.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.