die Bereitschaft von Gläubigern, einem in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Schuldner die rückständigen Beträge für eine gewisse Zeit zu stunden, d. h., sie gewähren ein Moratorium.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.