vom Hersteller willkürlich zu hoch angesetzte Preisempfehlungen, durch die die Hersteller dem Handel ermöglichen wollen, mittels starker Unterbietung den Eindruck besonders günstiger Preise erwecken zu können, damit die Kunden, von dem neuen niedrigen Preis beeindruckt, zu Käufern werden. Dies ist unzulässig (irreführende Preisgestaltung) und wettbewerbswidrig.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.