ein tragendes Element der sozialen Marktwirtschaft, das eine abgestufte Teilhabe an den Entscheidungen der Arbeitgeber beinhaltet. Die Mitbestimmung im Betrieb und in den Unternehmen beruht auf der grundsätzlichen Überzeugung: Demokratie darf nicht auf den Staat beschränkt bleiben, sondern muss in allen gesellschaftlichen Bereichen gelten.
Deshalb zielen alle Mitbestimmungsgesetze auf eine fruchtbare, konstruktive Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Beschäftigten bzw. ihrer Vertreter ab: Das gilt für das Betriebsverfassungsgesetz (siehe dort) und das Personalvertretungsgesetz (es regelt für den öffentlichen Dienst die Mitwirkung und Mitbestimmung der Beschäftigten) als Grundlage für die betriebliche Mitbestimmung sowie für das Montanmitbestimmungsgesetz von 1951 (gilt für Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie), das Mitbestimmungsgesetz von 1976 und das Drittelbeteiligungsgesetz von 2004 als Grundlagen für die Unternehmensmitbestimmung durch Einflussnahme der Arbeitnehmer- bzw. Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.