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Mitarbeiterbeteiligung | bpb.de

Mitarbeiterbeteiligung Erfolgsbeteiligung, Gewinnbeteiligung, (Kapitalbeteiligung).

Beteiligung von Betriebsangehörigen am Erfolg des Unternehmens, die zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt vertraglich vereinbart wird (individuell oder über Betriebsvereinbarungen). Bemessungsgrundlage der Mitarbeiterbeteiligung als Erfolgsbeteiligung können Produktionsmenge und Produktivität (Leistungsbeteiligung), Umsatz oder Wertschöpfung sowie Betriebs- bzw. Unternehmensgewinn als Gewinnbeteiligung sein. Die Mitarbeiterbeteiligungen können bar ausgezahlt werden oder das Unternehmen ermöglicht durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien, Genossenschafts- oder GmbH-Anteilen eine Beteiligung am Kapital des Unternehmens im Sinne von Miteigentum (Kapitalbeteiligung).

Durch die Mitarbeiterbeteiligung sollen Leistungsanreize geschaffen, die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen erhöht, ein qualifizierter Mitarbeiterstamm herausgebildet und erhalten sowie Vermögensbildung von Arbeitnehmern gefördert werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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