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marktbeherrschende Unternehmen

marktbeherrschende Unternehmen. Definition der Marktbeherrschung nach § 19 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

nach der Begriffsbestimmung des Kartellgesetzes Unternehmen, die auf einem bestimmten Markt entweder ohne Mitwettbewerber oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt sind oder eine überragende Marktstellung innehaben. Eine überragende Marktstellung liegt vor, wenn z. B. der Marktanteil eines Unternehmens mindestens ein Drittel beträgt. Marktbeherrschende Unternehmen werden vom Kartellgesetz nicht verboten, sie unterliegen jedoch der Interner Link: Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden. Dadurch soll verhindert werden, dass solche Unternehmen ihre Marktmacht zum Nachteil von Konkurrenten oder Verbrauchern ausnutzen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten