zum Börsenhandel zugelassene Bank (oder Wertpapierhandelshaus), die sich verpflichtet hat, für die von ihr betreuten Wertpapiere oder andere Werte verbindliche An- und Verkaufspreise zu nennen, zu denen Börsengeschäfte abgewickelt werden können.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.