Eine Sache weist dann Sachmängel auf, wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, d. h., wenn sie nicht in der vertraglich abgesprochenen Weise verwendet werden kann, wenn die erwarteten Eigenschaften nicht erfüllt werden, wenn die Montage unsachgemäß durchgeführt worden oder die Montageanleitung mangelhaft ist (sogenannte IKEA-Klausel). Zu den Sachmängeln zählen auch falsche oder unvollständige Lieferungen. Bei Sachmängeln kann der Käufer die
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.