Personenversicherung zur Deckung eines im Versicherungsfall beim Versicherungsnehmer entstehenden Geldbedarfs. Versicherungsfälle sind v. a. Tod der versicherten Person(en) oder Ablauf (Erleben) eines vereinbarten Termins. Durch den Versicherungsvertrag wird der Versicherer entweder zu einer einmaligen Leistung (Kapitalversicherung) oder zu einer regelmäßig wiederkehrenden Leistung (Rentenversicherung) verpflichtet.
Die Lebensversicherung ist neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung Bestandteil des »Dreisäulenkonzeptes« der Daseins- und Hinterbliebenenvorsorge. Sie bietet Nichtsozialversicherungspflichtigen eine Möglichkeit zur Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge sowie für Sozialversicherungspflichtige eine Ergänzung ihrer gesetzlichen und betrieblichen Altersversorgung.
Die Lebensversicherung ist eine Summenversicherung, d. h., der Versicherungsnehmer kann gemäß seinen finanziellen Möglichkeiten und seinem Vorsorgebedarf die Höhe der Versicherung und des Beitrages frei wählen. Für die einzelne Person bzw. die einzelne Familie (einzelwirtschaftlich) lassen sich durch eine Lebensversicherung Risiken mildern, wie die der eigenen nicht ausreichenden Altersversorgung, des bedrohten Unterhalts bei Berufsunfähigkeit und der Hinterbliebenenversorgung. Volkswirtschaftlich entlastet die Lebensversicherung das System der staatlichen sozialen Sicherung und dient als Kapitalsammelbecken.
Die wichtigsten Formen von Lebensversicherungen sind die Todesfallversicherung oder
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.