Abkürzung Ltd.,
eine britische Rechtsform für Unternehmen, in Deutschland seit 2003 zugelassen. Eine in Deutschland agierende Limited muss im englischen Handelsregister angemeldet und eingetragen sein.
Rechtlich und steuerlich bestehen Ähnlichkeiten zur GmbH. Das Stammkapital beträgt mindestens 1 £ (= 1,50 €), die persönliche Haftung des Gesellschafters oder Geschäftsführers und der Zugriff auf das Privatvermögen sind ausgeschlossen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.