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Leasing | bpb.de

Leasing Leasingvertrags., Leasinggeber, Leasingnehmer, Leasingrate

Leasing. Beispiel für den Vergleich von Leasing Barkauf und Kreditfinanzierung

die Gebrauchsüberlassung von Gütern wie beispielsweise Autos oder Computer auf der Grundlage eines Leasingvertrags. Leasinggeber ist im Regelfall eine Leasinggesellschaft, die das Wirtschaftsgut erworben hat und dessen rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer bleibt. Der Leasingnehmer nutzt das geleaste Objekt und zahlt ein Entgelt. Mit dieser Leasingrate wird das Leasinggut zurückgezahlt, die Kosten des Leasinggebers gedeckt und ihm noch ein Gewinn ermöglicht. Vorteile für den Leasingnehmer: kaum Kapitalabfluss, keine umfangreichen Kredite nötig, die Leasingrate ist in der Regel steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten