Kennzeichen für besonders sichere und marktgängige Wertpapiere von Emittenten mit hohem Bonitätsgrad (mündelsichere Wertpapiere). Lombardfähige Wertpapiere sind als Pfand für einen Lombardkredit geeignet, den Kreditinstitute bei der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank aufnehmen können. Die Zentralbank darf Kreditinstituten verzinsliche Darlehen gegen Verpfändung von Wertpapieren auf längstens drei Monate gewähren. Die Refinanzierungsmöglichkeit wird von Kreditinstituten aus Kostengründen in der Regel nur bei unvorhergesehenem Geldbedarf wahrgenommen. Gemeint sind aber auch Kredite, bei dem ein Kreditnehmer seiner Bank ein leicht verkäufliches Pfand wie Wertpapiere als Sicherheit überträgt (Lombardgeschäft). Zahlt der Kunde den Kredit nicht zu dem vereinbarten Termin zurück, so kann die Bank das Pfand veräußern.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.