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Lastschrift | bpb.de

Lastschrift Lastschrifteinzugsverkehr, SEPA-Lastschriftmandat

Lastschrift. Die Zahlungsabwicklung beim Lastschrifteinzug

Lastschriften sind Einzugspapiere, mit denen der Zahlungsempfänger durch Vermittlung eines Kreditinstituts (erste Inkassostelle) fällige Forderungen aus dem Guthaben des Zahlungsverpflichteten bei dessen Kreditinstitut (Zahlstelle) in Höhe des aus der Lastschrift ersichtlichen Betrags aufgrund einer Interner Link: Abbuchungsermächtigung (siehe dort) oder einer Interner Link: Einzugsermächtigung (siehe dort) einzieht.

Die Zustimmung des Zahlungspflichtigen, einen Rechnungsbetrag im Rahmen von SEPA in Deutschland und anderen SEPA-Teilnehmerstaaten als Lastschrift zu bezahlen, wird als SEPA-Lastschriftmandat bezeichnet, das der Schriftform bedarf. Ein Mandat umfasst die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger sowie den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung. Der Zahlungsempfänger muss jedem SEPA-Lastschriftmandat eine eindeutige Mandatsreferenz zuweisen, sodass jede Abbuchung identifiziert werden kann.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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