Zur Lohn- und Gehaltszahlung als Pflicht des Arbeitgebers gehört die Entgeltabrechnung; auf diese haben alle Arbeitnehmer Anspruch mit Angabe über Art, Berechnung, Höhe und Abzüge des Arbeitsentgelts.
Aus der regelmäßigen (monatlichen) Entgeltabrechnung erkennt der Arbeitnehmer, wie sich das Nettoentgelt errechnet und wie dann der Auszahlungsbetrag lautet.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.