gesetzlich fixierter Zeitpunkt, zu dem Geschäfte schließen müssen. Mit der Föderalismusreform 2006 wurde die Gesetzgebungskompetenz für die Ladenöffnungszeiten auf die Länder übertragen, die seitdem zum Teil eigene Ladenöffnungsgesetze erließen. So wurden etwa in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein die Ladenöffnungszeiten an Werktagen inzwischen völlig freigegeben. Besondere Regelungen gelten für den Sonn- und Feiertagsschutz.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.