Bei einem mit dem Händler fest vereinbarten Liefertermin (Fixkauf) liegt Lieferverzug automatisch vor, wenn dieser Termin überschritten wurde. Der Käufer kann dann umgehend Schadensersatz verlangen (falls dieser nachweisbar vorliegt).
Ist kein fester Termin der Lieferung vereinbart worden, dann wird man als Käufer persönlich oder telefonisch beim Händler um einen neuen Liefertermin nachfragen. Ist auch dieser erfolglos verstrichen, muss durch eine neue Fristsetzung schriftlich ein letzter Termin gesetzt werden; danach ist der Händler in Lieferverzug. Der Käufer kann dann die Annahme verweigern und eventuelle Mehrkosten, die sich durch die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzgerätes ergeben, dem Händler in Rechnung stellen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.