Grundsatz im Einkommensteuerrecht, wonach der Steuerpflichtige bei der Berechnung der Steuerschuld persönliche Merkmale steuermindernd geltend machen kann, z. B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen. Allgemein soll sich nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip die Höhe einer öffentliche Abgabe nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgers richten und Bürger mit unterschiedlicher Leistungsfähigkeit unterschiedlich belastet werden. Mit diesem Prinzip wird auch die Steuerprogression begründet: Wer ein relativ hohes Einkommen hat, kann prozentual mehr davon als Steuer bezahlen als jemand mit einem niedrigen Einkommen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.