Börsenausdruck für den An- und Verkauf von Wertpapieren. Bei Kassageschäften hat die Zahlung des Kaufpreises bei Lieferung zu erfolgen oder kurzfristig, d. h. am 2. Börsentag nach Abschluss (Gegenteil: Termingeschäft). Die Gesamtheit der Kassageschäfte wird Kassahandel bzw. Kassamarkt genannt.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.