Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 1 GWB) sind grundsätzlich alle Verträge, die zwischen Unternehmen zu dem Zweck geschlossen werden, die Marktverhältnisse durch Beschränkung des Wettbewerbs zu beeinflussen, verboten. Mit dem allgemeinen Verbot von
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.