eine besondere Erhebungsform der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Sie wurde auf bestimmte Kapitalerträge erhoben, z. B. auf Dividenden aus Aktien deutscher Unternehmen. Die Beträge wurden als Quellensteuer direkt vom Schuldner der Kapitalerträge oder von der auszahlenden Stelle (Bank) einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die Kapitalertragsteuer betrug vor 2009 25 % bei Aktiendividenden, 30 % bei Bundesschatzbriefen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie bei Zinsen aus Guthaben bei Banken oder Bausparkassen. Dieser
Der Sparer kann die Steuerzahlung auf Kapitalerträge teilweise vermeiden, wenn er seiner Bank einen
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.