das mengenmäßige Leistungsvermögen von Betriebsmitteln (z. B. Produktionsanlagen) pro Zeiteinheit. Dabei kann es sich um die Leistungsfähigkeit einer Maschine, z. B. Ausbringungsmenge je Stunde, handeln oder um die Leistungsfähigkeit eines Betriebes, z. B. maximal mögliche Fertigungsmenge pro Jahr. Zu unterscheiden ist die technisch mögliche Maximalleistung (Kapazitätsgrenze), die möglicherweise zu erhöhtem Verschleiß und Ausschuss führt, und die wirtschaftlich optimale Auslastung der Anlagen (z. B. Kapazität mit den geringsten Kosten pro Ausbringungseinheit).
Der Kapazitätsausnutzungsgrad ist das Verhältnis der tatsächlichen zur möglichen Erzeugung, z. B. können 100 000 Stück monatlich produziert werden, tatsächlich sind es aber 70 000 Stück: der Kapazitätsausnutzungsgrad beträgt somit 70 %.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.