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Krankenversicherung | bpb.de

Krankenversicherung gesetzlichen Krankenversicherung, (GKV)

Krankenversicherung. Die Ausgabenstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung

Krankenversicherung. Das Krankenversicherungssystem in Deutschland

neben der Renten- und der Arbeitslosenversicherung der dritte Zweig der Sozialversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner und Studenten pflichtversichert.

Angestellte und Arbeiter sind nur dann pflichtversichert, wenn ihr monatliches Gehalt ein bestimmtes Einkommen, die Interner Link: Beitragsbemessungsgrenze (siehe dort), nicht übersteigt. Angestellte und Arbeiter, deren Entgelt die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, können der GKV freiwillig beitreten oder sich bei einer Interner Link: privaten Krankenversicherung (siehe dort) versichern. Freiberufler und Selbstständige (z. B. Anwälte, Steuerberater, Lektoren) können der GKV ebenfalls freiwillig beitreten.

Die gesetzliche Grundlage der GKV bilden das 5. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) und ergänzend die Reichsversicherungsordnung (RVO). Träger sind die Interner Link: Krankenkassen (siehe dort). Für die Versicherten besteht freie Interner Link: Krankenkassenwahl (siehe dort). Die Beiträge richten sich nach den Einkommen der Mitglieder und werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Versicherten aufgebracht. Der Beitragssatz ist seit 2009 mit Einführung des Gesundheitsfonds für alle Kassen gleich (2016: 14,6 %). Reichen die Einnahmen nicht aus, kann von den Versicherten ein Interner Link: Zusatzbeitrag (siehe dort) erhoben werden.

Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur Förderung der Gesundheit, auf Krankenbehandlung (d. h. ärztliche und zahnärztliche Behandlung), auf Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, auf häusliche Krankenpflege, auf Krankenhausbehandlung und auf Maßnahmen zur Rehabilitation. Bei Schwangerschaft und Mutterschutz haben die Versicherten Anspruch auf ärztliche Betreuung, stationäre Entbindung, häusliche Pflege und Haushaltshilfe sowie auf Mutterschaftsgeld. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Manche Leistung ist an die Beteiligung der Versicherten in Form von Interner Link: Zuzahlungen (siehe dort) geknüpft.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten