neben der Renten- und der Arbeitslosenversicherung der dritte Zweig der Sozialversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner und Studenten pflichtversichert.
Angestellte und Arbeiter sind nur dann pflichtversichert, wenn ihr monatliches Gehalt ein bestimmtes Einkommen, die
Die gesetzliche Grundlage der GKV bilden das 5. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) und ergänzend die Reichsversicherungsordnung (RVO). Träger sind die
Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur Förderung der Gesundheit, auf Krankenbehandlung (d. h. ärztliche und zahnärztliche Behandlung), auf Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, auf häusliche Krankenpflege, auf Krankenhausbehandlung und auf Maßnahmen zur Rehabilitation. Bei Schwangerschaft und Mutterschutz haben die Versicherten Anspruch auf ärztliche Betreuung, stationäre Entbindung, häusliche Pflege und Haushaltshilfe sowie auf Mutterschaftsgeld. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Manche Leistung ist an die Beteiligung der Versicherten in Form von
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.