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Kündigungsgründe | bpb.de

Kündigungsgründe Kündigungsschutzgesetz, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, (Änderungskündigung)

Das Kündigungsschutzgesetz sieht folgende drei Kategorien von Kündigungen vor: 1) personenbedingte Kündigung, z. B. bei fehlender körperlicher oder geistiger Eignung für die Stelle. Auch Krankheit kann dazugehören, allerdings gelten dafür strenge Bedingungen. 2) Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt z. B. bei Tätlichkeit, Diebstahl, Störung des Betriebsfriedens, schlechter Arbeitserfüllung, alkoholbedingtem Fehlverhalten, Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften vor. Diese Gründe verlangen eine vorherige Abmahnung, die aber erfolglos geblieben ist. 3) Eine betriebsbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn z. B. eine schlechte Auftragslage vorliegt oder Arbeitsplätze abgebaut werden müssen, um den Betrieb als Ganzen zu erhalten.

Eine betriebsbedingte Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Das heißt, der Arbeitgeber muss zunächst prüfen, ob dem Arbeitnehmer ein anderer Arbeitsplatz im Betrieb angeboten werden kann, eventuell auch zu schlechteren Bedingungen (Änderungskündigung), und soziale Gründe (das sind Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehindeurng) in seine Entscheidung einbeziehen. In die soziale Auswahl müssen keine Arbeitnehmer einbezogen werden, deren Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen für den Betrieb besonders wichtig sind.

Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, so ist dieser nach dem Betriebsverfassungsgesetz vor jeder Kündigung anzuhören. Kündigt der Unternehmer einem leitenden Angestellten, dann ist dem Betriebsrat diese personelle Veränderung lediglich mitzuteilen. Der Betriebsrat muss nicht angehört werden, wenn ein befristeter Vertrag ausläuft, der Arbeitnehmer gekündigt hat oder durch einen Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst worden ist.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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