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Kündigungsfristen | bpb.de

Kündigungsfristen

Kündigungsfristen. Die Kündigungsfristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch

Für Arbeitnehmer gilt eine gesetzliche Mindestkündigungsfrist von vier Wochen (Ausnahme: Probezeit), und zwar zum 15. oder zum Ende eines Monats. Beispiel: Wird einem Arbeitnehmer am 15. 4. gekündigt, so kann das Ausscheiden zum 15. 5. verlangt werden, wenn der Arbeitnehmer weniger als zwei Jahre beschäftigt ist. Beträgt die Beschäftigungsdauer mehr als zwei Jahre, so gelten andere gesetzliche Kündigungsfristen.

Ein Arbeitnehmer hat das Recht auf längere Kündigungsfristen, wenn ihm der Arbeitgeber kündigen will. Im Arbeitsvertrag darf für den Arbeitnehmer keine längere Kündigungsfrist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. In Tarifverträgen können für den Arbeitnehmer günstigere Fristen vereinbart sein.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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