gesetzliche Leistung der Krankenversicherung für ihre erkrankten Mitglieder. Aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes erhalten Arbeitnehmer im Krankheitsfall eine Lohn- oder Gehaltsfortzahlung von mindestens 80 % des Gehaltes (in der Praxis werden derzeit 100 % gezahlt) für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, maximal jedoch für sechs Wochen. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Zahlung.
Das Krankengeld der GKV wird in Höhe von 70 % des Arbeitsentgeltes, maximal jedoch in Höhe von 90 % des Nettoeinkommens und maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt. Vom Krankengeld sind weiterhin Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu entrichten, die zur Hälfte von der Krankenkasse getragen werden. Den Beitragsanteil für den Anspruch auf Krankengeld haben die Arbeitnehmer in der GKV vollständig selbst zu finanzieren. Bezieher von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Krankengeld.
Die private Krankentagegeldversicherung wird in Höhe des versicherten Krankentagegelds gezahlt, maximal jedoch in Höhe des Nettoeinkommens. Während des Bezuges von Krankentagegeld sind weiterhin die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung sowie zur Rentenversicherung zu tragen. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung übernimmt das Unternehmen der privaten Krankenversicherung.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.