Die Bürger als natürliche Personen zahlen Einkommensteuer, juristische Personen, insbesondere Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH und Genossenschaften, zahlen Körperschaftsteuer, also eine besondere Art der Einkommensteuer. Beide Steuern bestehen nebeneinander. Der Steuersatz für Unternehmensgewinne beträgt seit 2008 15 %. Die Körperschaftsteuer wurde beim Anteilseigner im Rahmen der Dividendenbesteuerung mit dem Halbeinkünfteverfahren verrechnet. Dieses Verfahren wurde ab 2009 durch die
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.