Kostenrechnung
(Kosten- und Leistungsrechnung)., Kostenartenrechnung, (Kostenstellen), Kostenträgerrechnung, (Kostenträgerzeitrechnung), (Kostenträgerstückrechnung)
Teilgebiet des Rechnungswesens; bildet zusammen mit der Leistungsrechnung die Betriebsbuchhaltung (Kosten- und Leistungsrechnung). Mithilfe der Betriebsbuchhaltung sollen der kurzfristige Erfolg, die Differenz zwischen Leistungen und Kosten, als Interner Link: Betriebsergebnis (siehe dort) ermittelt und die Interner Link: Selbstkosten (siehe dort) eines Erzeugnisses oder Auftrags festgestellt werden. Weiterhin sollen die Wirtschaftlichkeit des Unternehmensprozesses kontrolliert (Kostenkontrolle und Kostenplanung) und Entscheidungen untermauert werden (z. B. Kalkulation, Produktions- und Investitionsprogramm).
3) Die Kostenträgerrechnung ermittelt die Gesamtkosten, die innerhalb einer Abrechnungsperiode insgesamt auf die Produktarten entfallen (Kostenträgerzeitrechnung) oder errechnet als Interner Link: Kalkulation (siehe dort) die für die Herstellung oder den Absatz eines Produktes oder einer Dienstleistung jeweils anfallenden Kosten (Kostenträgerstückrechnung) pro Stück oder Auftrag.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.
Fussnoten
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