die freiwillige Zusammenarbeit von Unternehmen, die ihre rechtliche Selbstständigkeit behalten, sich aber vertraglich zur Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen verpflichten. Kooperation ermöglicht z. B. die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die Ausweitung des Absatzmarktes.
Unterschieden werden beispielsweise horizontale Kooperationen von Unternehmen gleicher Produktions- oder Handelsstufen (z. B. mehrere Bauunternehmen arbeiten beim Bau eines größeren Gebäudes zusammen), vertikale Kooperationen von Unternehmen aufeinanderfolgender Produktions- oder Handelsstufen (z. B. ein Schraubenhersteller arbeitet mit einem Maschinenbaubetrieb zusammen) oder Kooperationen in bestimmten Bereichen (z. B. bei Forschung und Entwicklung). Die Art der Zusammenarbeit reicht von einer
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.