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Konzertierte Aktion | bpb.de

Konzertierte Aktion

nach dem Stabilitätsgesetz das aufeinander abgestimmte Verhalten der Gebietskörperschaften (Bund, Länder) und der Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) zur Erreichung der gesamtwirtschaftlichen Ziele Preisniveaustabilität, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum; zugleich auch Bezeichnung für das dazu 1967 eingerichtete Gesprächsforum. Nach Konflikten zwischen den beteiligten Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften wurde die Arbeit 1977 eingestellt.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten