ein Entgegenkommen des Verkäufers, über die Gewährleistungs- und Garantiepflicht hinaus auftretende Mängel ganz oder teilweise auf eigene Kosten zu beseitigen; weder gesetzlich noch vertraglich wäre er dazu verpflichtet.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.