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Kreditwürdigkeit | bpb.de

Kreditwürdigkeit Bonität, Kreditwürdigkeitsprüfung

Mit der Analyse der Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers will die Bank feststellen, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Eigenschaften des Antragstellers einen störungsfreien Kreditablauf gewährleisten. Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung werden bestimmte Anforderungen an die persönliche Integrität und die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers gestellt.

Persönliche Kreditwürdigkeit ist gegeben, wenn derjenige, der für sich selbst oder z. B. für sein Unternehmen Kredit in Anspruch nimmt, aufgrund seiner Zuverlässigkeit, seiner beruflichen und fachlichen Qualifikation bzw. seiner unternehmerischen Fähigkeiten Vertrauen verdient. Außerdem wird geprüft, ob sich die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers so darstellt, dass die Bank im Falle einer nicht vertragsmäßigen Bedienung des Kredits ihre Ansprüche durch die Verwertung von Interner Link: Kreditsicherheiten (siehe dort) befriedigen kann (materielle Kreditwürdigkeit). Von Kreditnehmern, denen Kredite von insgesamt mehr als 750 000 € gewährt werden, müssen sich die Kreditinstitute aufgrund der Vorschrift des Kreditwesengesetzes die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Einsichtnahme in vertrauliche Unterlagen oder die Vorlage z. B. eines Jahresabschlusses, offenlegen lassen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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