Sicherheitsleistungen des Kreditnehmers für den Kreditgeber, sofern nicht ein Blankokredit gewährt wird. Der Kreditgeber will durch diese Kreditsicherung sein Risiko abdecken oder eingrenzen für den Fall, dass der Schuldner seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllt oder nicht mehr erfüllen kann.
Kreditsicherheiten können darin bestehen, dass wie bei der Bürgschaft neben dem Kreditnehmer kreditwürdige Personen für den Kredit haften (Personalsicherheiten) oder dass dem Kreditgeber Verwertungsrechte an im Eigentum des Kreditnehmers befindlichen Sachwerten eingeräumt werden (Realsicherheiten). Solche bankmäßigen Sicherheiten sind z. B. folgende Sachwerte: Grundstücke und Häuser, technische Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge, börsengehandelte Wertpapiere, Lebensversicherungen und Edelmetalle.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.