Ausweiskarte zur bargeldlosen Bezahlung von Waren und Dienstleistungen bei Vertragsunternehmen der Kartenherausgeber und zur Bargeldbeschaffung an Geldautomaten und bei Kreditinstituten. Sie gewähren ihren Inhabern bis zur meist monatlichen Abrechnung des Kartenkontos einen Zahlungsaufschub. Der Vorteil bei Zahlungen mithilfe der Kreditkarte liegt darin, dass der Inhaber (Schuldner) weder Bargeld noch Schecks oder Reiseschecks benötigt.
Kreditkarten sind für den Karteninhaber ein national und international sowie für Zahlungen im Internet einsetzbares Zahlungsmittel. Ursprünglich wurden sie nur von besonderen Kreditkartengesellschaften, hinter denen einzelne Banken (z. B. American Express Company) oder Kooperationen von Banken stehen (z. B. die »Mastercard« oder »Visa«), ausgegeben. In jüngerer Zeit erwerben auch einzelne Banken, Dienstleistungsunternehmen und Verbände Lizenzen von diesen Gesellschaften zur Ausgabe von Kreditkarten und versehen diese zusätzlich mit ihrem eigenen Namen bzw. Logo (Co-Branding-Karte). Des Weiteren geben Handels- und Dienstleistungsunternehmen eigene Karten als Kundenkreditkarte oder Kundenkarte aus, die ihren Kunden das bargeld- und schecklose Bezahlen innerhalb ihres Filialnetzes oder Verbundes mit anderen Unternehmen ermöglichen.
Kreditkarten können mit weiteren Funktionen ausgestattet sein, z. B. Geldkartenfunktion, Telefonkartenfunktion, und sie können Zusatzangebote, z. B. Versicherungsleistungen, verkörpern. Rechtlich liegt der Kreditkarte die Verpflichtungserklärung des Ausstellers zugunsten des Karteninhabers zugrunde, für die von diesem bei Dritten eingegangenen Verpflichtungen einzustehen. Durch einen Forderungskauf übernimmt die Kreditkartenorganisation die Bezahlung der vom Karteninhaber in Anspruch genommenen Leistungen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.