Sammelbegriff für Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, wenn der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Meist werden die Begriffe Kreditinstitut und
Nicht als Kreditinstitute gelten: Deutsche Bundesbank, Sozialversicherungsträger, Versicherungsunternehmen, Pfandleiher. Sämtliche Kreditinstitute sind den Vorschriften des Kreditwesengesetzes unterworfen, für die Sparkassen und die Girozentralen (Landesbanken) gelten zusätzlich die länderweise verschiedenen Sparkassengesetze.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.