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Kreditinstitute | bpb.de

Kreditinstitute Geldinstitut

Sammelbegriff für Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, wenn der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Meist werden die Begriffe Kreditinstitut undInterner Link: Bank (siehe dort) gleichbedeutend gebraucht und verschiedene Instituts- oder Bankengruppen unterschieden, manchmal wird aber auch differenziert zwischen dem Oberbegriff Kreditinstitut und den Unterbegriffen privatrechtliche Banken und öffentlich-rechtliche Sparkassen. Auch die Bezeichnung Geldinstitut ist gebräuchlich.

Nicht als Kreditinstitute gelten: Deutsche Bundesbank, Sozialversicherungsträger, Versicherungsunternehmen, Pfandleiher. Sämtliche Kreditinstitute sind den Vorschriften des Kreditwesengesetzes unterworfen, für die Sparkassen und die Girozentralen (Landesbanken) gelten zusätzlich die länderweise verschiedenen Sparkassengesetze.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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