eine Kombination aus Grundlohn und staatlichem Zuschuss, um gering qualifizierten Arbeitslosen oder Langzeitarbeitslosen eine Beschäftigung zu ermöglichen. Der Begriff Kombilohn umfasst auch Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber, die einen Anreiz zur Beschäftigung gering qualifizierter Mitarbeiter erhalten sollen.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.