Der Gang vor ein Gericht ist teuer, nervenaufreibend, zeitaufwendig und im Ausgang ungewiss. Deshalb setzen immer mehr Unternehmen bei internen Streitfällen auf neue Verfahren zur Konfliktbewältigung.
Das Schlichtungsverfahren ist ein außergerichtlicher Weg zur Beilegung von Konflikten. Mithilfe neutraler Dritter, z. B. von der Handwerkskammer vorgeschlagener Juristen, wird versucht, Lösungen zu erarbeiten. Eine Grundbedingung für die Schlichtung ist allerdings die freiwillige Teilnahme der Kontrahenten. Kaufmännisch-finanzielle Streitigkeiten können derart häufig beigelegt werden.
Wenn es allerdings um menschliche Probleme in Unternehmen geht, um Konflikte zwischen Mitarbeitern oder zwischen Führungskräften und ihren Mitarbeitern (verletzte Eitelkeit, Angst um den Job), greift weniger die juristische als eher die psychologisch orientierte Schlichtung, die Mediation. Bei diesem Konfliktlösungsverfahren versucht ein einfühlsamer Mediator (häufig Psychologe) die verhärteten Fronten zwischen den Mitarbeitern aufzubrechen und unter seiner Vermittlung Wege für ein friedliches und produktives Miteinander zu finden.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.