eine Mischform zwischen Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft. Diese seltene Unternehmensform besitzt wie die AG eine eigene Rechtspersönlichkeit und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt (persönlich haftender Gesellschafter), er ist Vorstandsmitglied, führt und vertritt die Gesellschaft; die Aktionäre (Kommanditaktionäre) sind in Höhe des Nennwerts ihrer Aktien am Grundkapital beteiligt und haften nur mit dieser Einlage.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.