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Kommanditgesellschaft | bpb.de

Kommanditgesellschaft KG, (Kommanditist), Komplementären

eine Personengesellschaft, die mehrere (mindestens zwei) Personen unter gemeinschaftlicher Firma betreiben; im Unterschied zur Interner Link: offenen Handelsgesellschaft (siehe dort) gibt es mindestens einen Gesellschafter, der nur mit seiner Einlage haftet (Kommanditist) und auch nicht die Führung und Vertretung der Gesellschaft ausübt. Bei den Komplementären ist dagegen die Haftung unbeschränkt. Sie führen und vertreten auch die Gesellschaft, können die Unternehmensleitung aber auch in die Hände eines Geschäftsführers legen. Der Kommanditist hat ein Informationsrecht, er ist am Gewinn zu beteiligen und kann außergewöhnlichen Geschäften widersprechen. Organe der KG sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Der Firmenname muss mindestens den Zusatz KG tragen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten