Es steht Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach Artikel 9 Grundgesetz frei, sich in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zusammenzuschließen; diese Freiheit ist grundgesetzlich abgesichert.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.