In der Klageschrift stellt der Gläubiger (Kläger) seinen Anspruch gegen den Schuldner (Beklagter) dar. Inhalt: Parteien, Grund der Klage, Streitwert. Zuständig ist in der Regel das Gericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohn- oder Firmensitz hat.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.