staatliche Maßnahme des Familienlastenausgleichs für Familien und Alleinerziehende als finanzieller Beitrag für den Lebensunterhalt von Kindern. Wer in Deutschland wohnt oder eine vorübergehende Zeit im Ausland tätig ist, hat Anspruch auf Kindergeld. Der Anspruch besteht für eheliche, nicht eheliche, adoptierte, Stief- und Pflegekinder; für Enkelkinder dann, sofern sie im Haushalt der Großeltern leben. Das je nach Kinderzahl unterschiedlich hohe Kindergeld wird ohne Weiteres gezahlt für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darüber hinaus kann bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld beansprucht werden, wenn die Schul- oder Berufsausbildung andauert.
Das Kindergeld wird über die Familienkasse bei den Arbeitsagenturen ausgezahlt. Seit 2005 gibt es für gering verdienende Familien unter bestimmten Bedingungen einen Kinderzuschlag zum Kindergeld von (2016) 160 € je Kind.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.