Kraftfahrtversicherung, die Schäden ersetzt, die durch Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs entstehen. Eingeschlossen sind seine unter Verschluss verwahrten oder am Fahrzeug befestigten Teile. Die Teilkaskoversicherung umfasst Schäden durch Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmungen, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss. Die Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden durch Unfall sowie durch mut- und böswillige Handlungen fremder Personen. Beide Versicherungen werden mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten. Der Versicherungsschutz ist damit geringer, dafür aber auch die Versicherungsprämie. Die Beiträge richten sich nach dem Typ des Fahrzeugs und nach Regionalklassen (Wohnort).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.