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Kinderbetreuungskosten | bpb.de

Kinderbetreuungskosten

Erwerbstätige Alleinerziehende und beiderseits erwerbstätige Paare können seit 1. 1. 2006 für ihre bis 14 Jahre alten Kinder zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, maximal 4 000 € pro Kind und Jahr, wie Werbungskosten von ihren steuerpflichtigen Einkünften abziehen, allerdings nur Kosten, die nicht durch den Kinder- oder den Betreuungsfreibetrag abgedeckt sind wie Kindergartengebühren.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten