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Jugendarbeitsschutzgesetz | bpb.de

Jugendarbeitsschutzgesetz

Schutzvorschriften für alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen. Ziel dieses Gesetzes ist es, die jungen Menschen vor einer Gefährdung ihrer Gesundheit oder einer Störung in ihrer Entwicklung zu bewahren. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten; Kontrollen nimmt das Gewerbeaufsichtsamt vor, Verstöße werden entsprechend geahndet.

Im Einzelnen enthält das Gesetz z. B. folgende Regelungen: 1) Die Beschäftigung von Kindern (Jugendliche unter 15 Jahren) ist grundsätzlich verboten; 2) Beschäftigungsverbot für Jugendliche zwischen 20 und 6 Uhr (Ausnahmeregelung für Bäcker u.a.); 3) grundsätzlich Samstags- und Sonntagsarbeitsverbot; 4) Fünftagewoche ist Regelfall, mit nicht mehr als 40 Stunden Arbeit pro Woche und nicht mehr als acht Stunden täglich; 5) regelmäßige Ruhepausen von mindestens 15 Minuten; mindestens 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden Beschäftigung; 6) Verbot der Akkord- und Fließbandarbeit; 7) Freistellung für den Berufsschulunterricht, für Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen .

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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